
Das Europäische Parlament hat, trotz schwerwiegender Bedenken von Nichtregierungsorganisationen, das „Globalabkommen“ mit Mexiko ratifiziert
Zuerst stimmte das EP einem Interimsabkommen zu, das den Rahmen für die Verhandlungen absteckte. Es weigerte sich aber, das Globalabkommen zu ratifizieren, bevor die genauen Verhandlungsergebnisse zwischen Mexiko und der EU-Kommission vorliegen. Diese wurden für Ende 1999 erwartet.
Im April startete die Spanierin Ana María de Lage vom REX-Komitee (Kommission für Außenwirtschaftsbeziehungen), das seitens des EP für das Abkommen zuständig ist, einen Überrumpelungsversuch: Die EP-Abgeordneten sollten bereits im Mai in einer Plenarsitzung über das Vertragswerk abstimmen, d.h. ohne die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß dem Interimsabkommen abzuwarten. Frau Lage begründete ihren Vorstoß mit einer angeblichen Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Demokratisierungsprozesses in Mexiko.
Die Rechnung ging auf. Alle Bemühungen der Solidaritätsbewegung, die EU-Abgeordneten in ihrem Sinn zu beeinflussen, schlugen fehl. Bei der Abstimmung am 6. Mai sprach sich eine knappe Zweidrittelmehrheit für das Abkommen aus.
Im Artikel 1 des Vertrages ist zwar eine „Demokratie- und Menschenrechtsklausel“ enthalten, doch ist sie sehr allgemein gehalten, ist nicht gesetzlich bindend und enthält keinerlei effektive Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen.
Von den österreichischen EU-ParlamentarierInnen haben sich die SP-Abgeordneten (mit Ausnahme von Delegationsleiter Swoboda, der mit Ja stimmte), Frischenschlager (LIF), Kronberger (FPÖ) und Voggenhuber (Grüne) gegen das Abkommen in der vorliegenden Form ausgesprochen. Die EU-Kommission hat nun einen Blankoscheck zur endgültigen Ausarbeitung des Globalabkommens, den sie kaum im Sinne der Menschenrechts- und Demokratieförderung in Mexiko einsetzen wird.